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Wichtige Informationen
Wichtiger lebensmittelrechtlicher Hinweis
Neue gesetzliche Regelung ab 20. Juli 2010
Chemische Stoffe zum Einfärben von Lebensmittel haben Nebenwirkungen. Bestimmte künstliche Farbstoffe machen Kinder hyperaktiv. Die EU hat daher beschlossen, dass Produkte mit solchen Inhaltsstoffen ab dem 20. Juli 2010 einen entsprechenden Warnhinweis tragen müssen.
Die EU-weit gültige Regelung bezieht sich auf auf Lebensmittel, die folgende Farbstoffe enthalten:
Produkte die diese Farbstoffe enthalten müssen ab dem 20. Juli 2010 mit der Aufschrift
- Kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken -
versehen werden bzw. versehen sein.
Frisch zubereitete Produkte mit einer begrenzten Haltbarkeit, wie z. B. Speiseeis, Liebesäpfel, Zuckerwatte usw., die mit den oben genannten Farbstoffen hergestellt werden, müssen daher ab dem 20. Juli 2010 mit der Kennzeichnung ausgezeichnet werden. Produkte von Fremdherstellern müssen den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Umsatzsteuer - Abgrenzung von Lieferungen und Sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Eröterung mit den obersten Finazbehörden der Länder gilt zur Abgrenzung von Lieferungen und Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken .......
Transport von Gasflaschen oder Kryobehältern in "nicht geeigneten" Fahrzeugen
Dieses Dokument ist die deutsche Übersetzung des Original-EIGA-Dokumentes TP N° 17/08 E (in englischer Sprache), die mit Erlaubnis der EIGA erstellt wurde.
Sicherer Transport von Gasen
Dies ist eine Übersetzung des EIGA-Dokumentes SL-03-08. die mit Erlaubnis der EIGA erstellt wurde. Sollte der Text der deutschen Übersetzung teilweise unklar sein, so gilt in jedem Fall verbindlich der englischsprachige Text des EIGA-Dokumentes.
Die neue Beschäftigungsuntersagung im Reisegewerbe
Durch das zum 14.09.2007 in Kraft getretene "Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse" hat der Dritte Titel der Gewerbeordnung über das Reisegewerbe im Umfang eher kleinere, in der Bedeutung dafür umso größere Änderungen erfahren. Herzstück der Neuregelung ist der Wegfall der Reisegewerbekartenptlicht für unselbständig Tätige im Bereich
Schausteller kein Mautausweichsverkehr
Schausteller- und Zirkusfahrzeuge unterliegen nach ABMG §1 Abs.2 nicht der Autobahn-mautpflicht und sind somit auch nicht vom Verkehrsverbot „Durchgangsverkehr mit mehr als 12 t“ betroffen. Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern.